Vorranggebiete nur teilweise ausgelastet – Repowering hält sich bislang in Grenzen
Von Jana Beckmann
Rein theoretisch kann Lippe weitere Windkraftanlagen vertragen. Der Grund: Die Kapazitäten, die die 33 Vorranggebiete mit einer Gesamtfläche von rund 514 Hektar bieten, werden nicht voll genutzt.
Kreis Lippe. "Lediglich die Vorranggebiete in den kleineren Kommunen sind weitestgehend ausgeschöpft", erklärte Helmut Diekmann, Fachbereichsleiter Umwelt beim Kreis Lippe, gestern bei einer Bestandsaufnahme im Ausschuss für Umwelt und Energie. In Barntrup, Detmold, Horn-Bad Meinberg, Kalletal, Lage, Lemgo, Lügde und Schieder-Schwalenberg könnten grundsätzlich noch weitere Windräder errichtet werden.
Braucht Lippe mehr Windräder?
Neben den bereits bestehenden 108 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 117,11 Megawatt (entspricht in etwa 20 Prozent eines Kohlekraftwerkes) sind neun weitere in Planung. Wie Diekmann berichtete, läuft derzeit das Genehmigungsverfahren für vier Anlagen in Lage-Hardissen, drei in Barntrup-Sommersell und zwei in Detmold-Brokhausen. Alle Windräder liegen jeweils bei einer Leistung von rund einem Megawatt.
"Die Anlagen, die Mitte der 90er-Jahre gebaut worden sind, waren meist um die 40 Meter hoch und hatten eine Leistung von etwa 150 Kilowatt. Jetzt liegen sie eher bei 1 Megawatt, und die Höhe hat sich verdoppelt. Die Nabe kann jetzt schon einmal bei 100 Metern liegen", so der Fachbereichsleiter.
Was das "Repowering", also das Ersetzen von alten Anlagen durch neue, leistungsstärkere Windräder angeht, ist die Entwicklung in Lippe noch nicht so weit fortgeschritten. In Barntrup und Lemgo gibt es bereits je eine genehmigte Anlage. Eine weitere, die für Dörentrup vorgesehen ist, befindet sich im Genehmigungsverfahren. "Jetzt, da sich das Einspeisungsgesetz geändert hat, könnte ich mir aber schon vorstellen, dass sich der ein oder andere Betreiber überlegt, wie sich seine Anlagen optimieren lassen", schätzte Diekmann.
Ohne weiteres geht der Austausch von Windkraftanlagen natürlich nicht über die Bühne. Plant ein Unternehmen, Windräder neu zu errichten oder bereits bestehende zu ersetzen, muss erst einmal ein Gutachten in Sachen Lärm, Schattenwurf, Artenschutz und Erschließung erstellt werden. Gibt es keine Bedenken erteilt der Kreis Lippe als untere Immissionsschutzbehörde die Genehmigung. Die Kommunen haben lediglich die Planungshoheit über die Flächen und können Vorranggebiete ausweisen.
Die Bestandsaufnahme im Ausschuss für Umwelt und Energie erfolgte auf Anfrage des sachkundigen Bürgers Cajus Caesar. Die Angaben basieren auf dem Stand von Januar 2009.