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10.11.2009
Versuchter Mord: Neun Jahre für Brandstifter
Motiv bleibt im Dunkeln - Ex-Freund zahlt seinem Opfer zusätzlich 20 000 Euro Schmerzensgeld

In Erwartung des Urteils: (von links) Rechtsanwalt Andreas Steffen, Dirk R. und Justizwachtmeister Reinhard Kleesiek. Foto: Gallisch

Von André Gallisch

Das Motiv, warum Dirk R. das Schlafzimmer der Lebensgefährtin anzündete, blieb unklar. An der Tat aber gab es keine Zweifel. Der geständige 23-Jährige muss für neun Jahre ins Gefängnis.

Detmold. "Unsinniger kann eine Tat nicht sein", schien es Richter Michael Reineke auch während der Urteilsbegründung noch nicht fassen zu können. Einen handfesten Grund, warum der 23-Jährige Benzin um das Bett der schlafenden Freundin geschüttet und dann das Schlafzimmer in Brand gesteckt hat, ließen sich weder für die Schwurkammer am Detmolder Landgericht finden, noch lieferte sie der geständige Täter. Dieser hatte, ebenso wie sein Opfer, einen vorhergehenden Streit ganz klar verneint.

Sachverständiger Dr. Horst Sanner sprach von "toxischer Reizoffenheit unter Alkohol", der junge Mann habe etwa seit dem 14. Lebensjahr seine Unzufriedenheit mit sich selbst über vermehrten Alkoholkonsum zum Ausdruck gebracht. Allerdings belegten Zeugenaussagen, dass der Angeklagte nach der Tat keine deutlichen, auf Alkohol zurückzuführenden Ausfallerscheinungen gezeigt habe. Von verminderter oder gar vollständiger Schuldunfähigkeit sei nicht auszugehen. Eine Einweisung in eine Entziehungsanstalt wurde deshalb nach Ablauf von drei Vollzugsjahren angeordnet.

Mit dem Urteil folgte das Detmolder Gericht dem Antrag von Oberstaatsanwalt Diethard Höbrink. "Das Opfer ist nur durch einen äußerst glücklichen Zufall der Flammenhölle entkommen", hatte Höbrink keinen Zweifel an der Tötungsabsicht. Das Mordmerkmal der Heimtücke gegen das arglose, schlafende Opfer sei eindeutig erfüllt. Zudem habe der Angeklagte billigend in Kauf genommen, dass weitere Personen - zum Beispiel die Feuerwehrleute - gefährdet wurden. Rechtsanwalt Sven Karsten, als Vertreter der Nebenklage, forderte ebenfalls eine Freiheitsstrafe von "nicht unter neun Jahren".

Verteidiger Andreas Steffen erwartete hingegen für seinen Mandanten eine "milde Strafe". Die vom Oberstaatsanwalt beschriebene Heimtücke könne er nicht feststellen. Er sah seinen Mandanten durch Alkohol in einem "Zustand anderer Wahrnehmungen von sich selbst und dem Geschehen um sich herum". Der 23-Jährige habe sich, ähnlich einem ungezogenen Kind, keine Gedanken über den fatalen "Erfolg" seiner Handlung gemacht.

"Ich bereue es heute, da ich dich immer noch liebe - und zwar ganz doll", sagte Dirk R. in Richtung seines Opfers. Einem Antrag der Nebenklage über ein Schmerzensgeld in Höhe von 20 000 Euro für die Geschädigte stimmte der junge Mann nach Beratung mit seinem Anwalt zu.

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Dokument erstellt am 10.11.2009 um 00:18:02 Uhr

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